See-Campingpark Neubäu Drohnensicht von oben - kompletter See
AGB

Allgemeine Geschäftsbeziehungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Standplätzen, Zeltplätzen und Mietobjekten zur Beherbergung an Individualgäste, sowie alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Campingplatzes. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art bedürfen der Bestätigung in Schriftform. Für alle Preise und Informationen behalten wir uns Änderungen vor. Vertragspartner ist der Campinggast, der die Buchung getätigt hat. Er haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen.

II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

a) Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Buchungsbestätigung) des Seecampingparks an den Bucher zustande.

b) Vertragspartner sind Campingplatz und Bucher. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser gegenüber dem Campingplatz zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

c) Der Campingplatz haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Seecampings zurückzuführen sind

d) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

e) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Campingplatzes auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.

III. Buchungen

a) Für Stell- und Zeltplätze kann eine bestimmte Platznummer gebucht werden, jedoch kann der Campingplatz in Ausnahmefällen (z.B. höhere Gewalt oder technischer Defekt) keine Gewähr dafür leisten. Im Falle von Überschneidungen im Buchungssystem, wie z.B. zeitgleiche Buchung im System und vor Ort, behält sich der Campingplatz das Recht vor, Ihren gebuchten Platz an eine andere Stelle zu verlegen. Bei Mietobjekten ist nur die Kategorie buchbar, kein bestimmtes Mietobjekt mit Nummer.

b) Die Buchung wird erst nach schriftlicher Bestätigung garantiert. Sofern die Anzahlung am Tag der Anreise nicht zu 100% erfolgt ist, ist der volle Betrag bei Check-out zu zahlen.

c) Die Buchung erfolgt per Telefon oder E-Mail: Es muss eine Anzahlung von 20 % des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung auf dem Konto des Campingplatzes eingegangen sein. Ohne vollständige Anzahlung vor Anreise besteht kein Anspruch auf eine Unterkunft jeglicher Kategorie, auch wenn eine schriftliche Bestätigung im Voraus durch den Campingplatz erfolgt ist. Eine fehlende Anzahlung führt nicht automatisch zu einer Stornierung. Diese muss in jedem Fall schriftlich an den Campingplatz erfolgen.

d) Die Buchung erfolgt online über unsere Homepage

e) Die von uns bestätigte Anzahl gemieteter Objekte einer Kategorie, sowie der von uns bestätigte Buchungszeitraum ist verbindlich. Änderungen der Personenzahl sind spätestens bei der Anreise anzugeben. Änderungen im Nachhinein können nicht berücksichtigt werden und rechtfertigen auch nicht die Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags. Zusatzleistungen (weitere Personen, Hund, etc.) bei Anreise sind im Voraus bei der Ankunft am Campingplatz zu bezahlen.

f) Kurzfristige Buchungen (Stand- und Zeltplätze weniger als 7 Tage vor der Anreise, Mietunterkünfte weniger als 14 Tage vor Anreise) sind verbindliche Buchungen wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Campingplatz erteilt wurde. Dieser Vertrag ist nicht stornierbar. Alle gebuchten Leistungen (ausgenommen Strompauschale, zusätzliche Personen und Haustier) müssen zu 100% bezahlt werden, auch bei Nichtanreise.

g) Mit der Buchung wird vom Gast bestätigt, dass für das Gefährt (Wohnwagen, Wohnmobil) eine gültige Gasprüfplakette vorliegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen

IV. Rücktritt von der Buchung durch den Gast

a) Der Rücktritt von einer Buchung muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Seecampings.

b) Buchungen von Stellplätzen und Zeltplätzen können bis 30 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Mietobjekte können bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.

c) Stornierungen für Stand- und Zeltplätze bei weniger als 30 Tage vor Anreise und Mietobjekte bei weniger als 30 Tage vor Anreise sind zu 50% der gebuchten Leistungen (ausgenommen Strompauschale, zusätzliche Personen und Haustier) zu bezahlen und nicht erstattungsfähig.Bei weniger als 14 Tagen sind 100 % zu bezahlen

d) Die gültige Stornierungsgebühr ist zu zahlen, auch dann, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Campingplatzes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt vom Buchungsvertrag ist der Eingang der Rücktrittserklärung (schriftliche Stornierung der Buchung) beim Campingplatz.

e) Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist nach dem Check-in auf dem Seecampingpark nicht mehr kostenfrei möglich.

f) Der gebuchte, bzw. bei Anreise angegebene Aufenthaltszeitraum ist verbindlich. Eine verfrühte Abreise rechtfertigt nicht die Kürzung des Gesamtrechnungsbetrages.

g) Seecampingpark Neubäuer See empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

V. Rücktritt durch den Campingplatz

a) Ist ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart (z.B. optionale Buchung), kann der Seecampingpark in diesem Zeitraum seinerseits von dem Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen oder Mietunterkünften vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Campingplatzes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung durch den Gast, mit Ablehnungsandrohung durch den Campingplatz nicht geleistet, ist der Seecampingparks zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Der Campingplatz ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Stell-, Zeltplätze oder Mietobjekte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden (z.B. Altersangaben / Minderjährigkeit des Buchers bzw. Mitreisender ohne elterliche Begleitung).

d) Wenn der Campingplatz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seecamping in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist, ist der Campingplatz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

e) Der Campingplatz hat dem Kunden die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.

f) Bei berechtigtem Rücktritt des Seecampings steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Campingplatzes vor.

VI. Anreise

a) Der angegebene Anreisetermin ist verbindlich. Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt steht Ihnen nach der Mittagsruhe ab 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr am vertraglich vereinbarten Tag zur Anreise zur Verfügung. Sofern die Anreise am verbindlich gebuchten Anreisetag nicht erfolgt, muss die Buchung durch den Campingplatz nicht aufrecht gehalten werden.

b) Die beim Check-in angegebene Aufenthaltsdauer und Personenanzahl ist verbindlich.

c) Die Anzahl der bei Anreise angegebenen Personen kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen

VII. Ruhezeiten

a) Während der Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist unsere Schranke geschlossen. Die Nutzung motorisierter Fahrzeuge ist nicht erlaubt, ausgenommen Campingplatz-Mitarbeiter und extern beauftragte Firmen. Der Campingplatz behält sich vor, an Hauptanreisetagen die Mittagspause zu verkürzen.

b) Die Einhaltung der Nachtruhe wird überwacht. Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten, erheblicher Ruhestörung, auch außerhalb der Ruhezeiten, sowie erhebliche Verstöße gegen die Platzordnung kann der Seecamping bzw. die von ihm beauftragte Sicherheitsfirma vom Hausrecht des Campingplatzes Gebrauch machen und einen Platzverweis aussprechen.

c) Der Campingplatz behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. für Veranstaltungen) die Ruhezeiten zu verkürzen. Dies wird frühzeitig schriftlich als Aushang in der Rezeption, bzw. Infokasten veröffentlicht.

VIII. Gruppen

a) Ab einer Anzahl von vier Stell- oder Zeltplätzen bzw. vier Mietobjekten desselben Buchungsnehmers gilt eine Buchung als Gruppenbuchung. Eine Gruppenbuchung sollte vorrangig per E-Mail an den Campingplatz erfolgen.

b) Gruppen anerkannter Träger (Sportvereine, Kirchen, Schulen, etc.) werden nur nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung / Rezeption des Seecamping aufgenommen. Der Träger benennt einen Gruppenleiter, der für die Einhaltung der Platzordnung die Verantwortung übernimmt und der für den Seecamping als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung steht. Spätestens eine Woche vor Anreise ist eine vollständige Liste der Gruppenmitglieder mit Name, Adresse und Geburtsdatum vorzulegen.

c) Darüber hinaus werden Jugendliche unter 18 Jahren ohne elterliche Begleitung grundsätzlich nicht aufgenommen, auch dann nicht, wenn eine Buchung vorliegen sollte. Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung und Erlaubnis der Eltern reicht nicht aus.

IX. Hunde

a) Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden.

b) Hunde sind auf dem gesamten Campingplatzgelände inkl. der Anfahrtszone, sowie den angrenzenden zum Gelände zählenden Fußwegen und Parkplätzen an der Leine zu halten. Auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund so angeleint zu halten, dass er nicht über den Standplatz hinaus kann.

c) Sogenannte Listenhunde der Kategorien I und II sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

d) Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen.

e) Es ist darauf zu achten, den Hund mit seinem Namen und einer Telefonnummer zu versehen, welche auch während des Aufenthalts auf dem Campingplatz vom Hundehalter besetzt ist.

X. Besucher

a) Besucher sind erst nach Anmeldung in der Rezeption berechtigt, den Campingplatz zu betreten. Eine Einfahrt mit dem Auto ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Campingplatz möglich.

b) Tagesbesucher müssen den Campingplatz bis 22 Uhr verlassen.

XI. Aufsichtspflicht

a)Auf dem gesamten Campingplatzgelände verbleibt die Aufsichtspflicht für Kinder in jedem Fall bei den Eltern. Begleiten und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder den individuellen Fähigkeiten entsprechend insbesondere zur Dusche und Toilette und auf dem Spielplatz. Allgemeine Geschäftsbedingungen

XII. Sonstiges

a) Bei Nutzung von Flüssiggas im Wohnwagen muss eine gültige Gasprüfung vorliegen.

b) Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist.

XIII. Haftung

a) Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.

b) Die Haftung des Seecampingparks Neubäuer See einschließlich des Verhaltens seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, unerlaubter Handlungen und positiver Vertragsverletzungen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. See-Campingpark Neubäuer See haftet also nur dann, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Seecamping Neubäuer See haftet daher nicht für Schäden, die dem Stellplatznutzer an den ihm gehörenden Wohnwagen, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen, u. Ä. entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass Seecamping den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Seecamping nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen.

d) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse / -beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Seecamping oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse / -beschränkungen gelten ebenfalls nicht bei Schäden, für die eine Versicherung des Seecamping besteht.

XIV. Schlussbestimmungen

a) Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden (Campinggast oder Veranstalter) sind unwirksam.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Seecamping Neubäuer See.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand Roding. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Abs.1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat

d) Es gilt deutsches Recht.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand

Freitag, 11. März 2022